Unter dem Sammelbegriff "Intersexualität" werden eine Vielzahl von einzelnen
Diagnosen zusammengefasst. Gemeinsames Merkmal aller Erscheinungsformen ist, dass nicht alle geschlechtsdeterminierenden und
geschlechtsdifferenzierenden Merkmale des Körpers (z.B. die Chromosomen, Gene, Hormone, Keimdrüsen, äußere
Geschlechtsorgene) einem Geschlecht entsprechen oder einem Geschlecht klar zugeordnet werden können.
So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Person einen biologisch männlichen Chromosomensatz hat
(Karyotyp 46,XY), ihr Aussehen (auch die äußeren Geschlechtsorgane) jedoch weiblich ist und die Person
sich auch als Frau erlebt.
Bei anderen intersexuellen Personen sind Merkmale beider Geschlechter mehr oder weniger stark ausgeprägt.
Ein Beispiel hierfür ist eine Person mit männlichem Erscheinungsbild (männl. Körperbau, Geschlechtsorgane,
Körperbehaarung) und männlicher Geschlechtsidentität, bei der in der Pubertät ein Brustwachstum einsetzt, so
dass sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale vorhanden sind. Ebenso gibt es Personen, die einen
weiblichen Chromosomensatz haben, äußerlich weiblich sind und sich eindeutig als Frauen erleben, deren Klitoris
jedoch bis zu der Größe eines männlichen Penis vergrößert sein kann.
Bei der Intersexualität handelt es sich also nicht um ein "einheitliches Krankheitsbild", sondern um ein
komplexes Phänomen mit einer Vielzahl von Erscheinungsformen die zum Teil sehr verschiedene (und zum Teil noch
ungeklärte) Ursachen haben. Die häufigsten Formen der Intersexualität sind das Adrenogenitale Syndrom, die komplette
oder partielle Androgenresistenz (CAIS und PAIS, bzw. testikuläre Feminisierung), die Störungen der Androgen
Biosynthese (z.B. 5a Reduktase II Mangel und 17ß HSD III Mangel) und die Gonadendysgenesien.
Ausführlichere Informationen und Erklärungen der einzelnen Formen erhalten Sie unter dem Punkt "Formen der Intersexualität".
Oftmals, insbesondere bei einem nicht eindeutigen Genitale, wird die Intersexualität gleich nach der Geburt
festgestellt. Manchmal wird die untypische Geschlechtsentwicklung jedoch erst im Laufe der Kindheit zufällig
erkannt oder in der Pubertät, wenn die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale ausbleibt oder untypische
körperliche Veränderungen stattfinden.
In allen Fällen stellt sich in unserer Gesellschaft die Frage, welchem Geschlecht diese Personen zugeordnet werden
sollen. Nach der bisherigen Behandlungspraxis wurden die betroffenen Kinder oftmals sehr früh in ihrem Leben
operativen und/oder hormonellen Behandlungen unterzogen, um ein möglichst eindeutiges Erscheinungsbild zu erreichen.
Dieser Behandlungsansatz geht auf Richtlinien zur Behandlung und Erziehung von Kindern mit nicht eindeutigem Genitale
zurück, die John Money in den 50er Jahren entwickelt hat. Darin plädiert er u.A. für genitalkorrigierende
Operationen vor dem 18.-24. Lebensmonat, da die Entwicklung der Geschlechtsidentität bis zu diesem Zeitpunkt
weitgehend abgeschlossen sei und eine spätere Geschlechtszuweisung diese Entwicklung behindern würde.
Des Weiteren sieht er die Geheimhaltung der Diagnose und der erfolgten operativen Maßnahmen vor, da seiner
Meinung nach die psychosexuelle Gesundheit mit weitgehend ungestörter Geschlechtsrolle, Geschlechtsidentität
und sexueller Funktion nur möglich sei, wenn das Kind und seine soziale Umgebung nichts von den Behandlungen
in der frühen Kindheit erfahren.
Sowohl neuere Forschungsergebnisse, die zeigen, dass das Geschlechtsrollenverhalten nicht nur durch
die Erziehung bestimmt, sondern auch durch pränatale Androgenwirkungen beeinflusst wird, als auch die Kritik
der Betroffenen selbst, vor allem an der Art und dem Zeitpunkt der chirurgischen Eingriffe, der mangelnden
Aufklärung sowie dem Umgang mit Diagnosemitteilungen bzw. deren Tabuisierung und Verheimlichung, lassen Zweifel
an der Angemessenheit dieser Behandlungsempfehlungen aufkommen.
In jüngerer Zeit wurden neue und überarbeitete Richtlinien zur Behandlung der Intersexualität publiziert
(z.B. von Diamond & Sigmundson, Meyer-Bahlburg) und neue Behandlungsansätze entwickelt (z.B. das psychotherapeutische
Modell von Knut Werner-Rosen). In der Fachwelt bestehen aber noch unterschiedliche Meinungen und Ansichten
zu bestimmten Aspekten der Behandlung, (z.B. Notwendigkeit von bestimmten Operationen, bestmöglichster Zeitpunkt
solcher Operationen, optimale Hormontherapie, etc.) so dass noch viele weitere Studien nötig sind, um herauszufinden,
was für die Betroffenen hilfreich ist und was nicht.
Die Hamburger Forschergruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Lebenssituation und Behandlungserfahrungen
von intersexuellen Menschen zu untersuchen, um auf Grundlage dieser Informationen Empfehlungen für die zukünftige
Behandlungspraxis aussprechen zu können.
Erste Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass es von enormer Wichtigkeit ist, dass intersexuelle
Menschen über ihre Situation (altersentsprechend) vollständig aufgeklärt werden und Tabuisierung und Verheimlichung
der Diagnose und den Behandlungsmaßnahmen der Vergangenheit angehören müssen. Betroffene Personen sollten vollständig
in die Behandlung und die einzelnen Behandlungsschritte integriert sein und selbst (mit)entscheiden, ob und welche
Form der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung sie in Anspruch nehmen wollen.
Betroffene Kinder, ihre Eltern und erwachsene Personen mit Intersexualität sollten (so lange keine lebensbedrohliche
Zustände wie beispielsweise Salzverlustkrisen oder Verwachsungen der Harnröhre bestehen) keine voreiligen
Entscheidungen bezüglich bestimmter operativer und geschlechtsanpassender Eingriffe vornehmen sondern sich erst
einmal die Zeit nehmen, sich umfassend über die bestimmte Diagnose aufzuklären, sich Unterstützung und Beratung
von erfahrenen Ärzten und Therapeuten einzuholen und evtl. Kontakt zu anderen Betroffenen aufzunehmen.
Die meisten medizinischen Interventionen sind irreversibel, d.h. nicht mehr rückgängig zu machen, so dass gut
überlegt werden sollte, ob, wann und welche Interventionen durchgeführt werden sollten und welche Alternativen
bestehen. Dabei sollte immer berücksichtigt werden, dass das Wohl des Kindes / des betroffenen Menschen und seine
weitere Entwicklung im Vordergrund stehen sollte.
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